Aktuelle Meldungen
Richtig dämmen gegen Hitze
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Pressemitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 14.08.2026
Dämmung schützt nicht nur vor Kälte, sondern hält auch einen Teil der Sommerhitze draußen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt Tipps zur cleveren Vorsorge.
Dieser Sommer lässt uns deutlich spüren, dass heiße Tage mit mehr als 30°C durch die Klimaveränderungen zunehmen. Vor allem wenn die Hitzeperioden länger anhalten, können Wohnräume unangenehm warm werden. Eine Dämmung hilft, die rasche Aufheizung zu vermeiden. Die Dämmstoffe verzögern das Eindringen der Sommerhitze über Wände und Dach. Die Wahl des Dämmstoffs und die Dicke der Dämmschicht haben einen wesentlichen Einfluss auf die Temperatur im Inneren. Ein guter Dämmstoff zeichnet sich durch eine geringe Wärmeleitfähigkeit aus – viele kleine Luftporen verlangsamen das Eindringen der Hitze. Günstig ist außerdem ein flexibles Material, das sich an Unebenheiten gut anpasst.
Urlaub und Ferienzeit
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(dmb) Auch in diesem Sommer werden wieder Millionen Mieterinnen und Mieter in den Urlaub aufbrechen. Damit es während der schönsten Wochen des Jahres oder kurz danach keinen Ärger und Streit gibt, hier einige Urlaubstipps des Deutschen Mieterbundes (DMB):
Infoabend rund ums neue „Heizungsgesetz“
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Pressemitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 18.06.2026
Mit dem Aktionstag „Klarer Kurs fürs Klima“ lädt die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. ein, zu einem Infoabend rund um die energetische Zukunft unserer Gebäude.
Im Gebäudesektor bleibt es turbulent. Noch in diesem Jahr soll das Gebäudeenergiegesetz GEG durch das Gebäudemodernisierungsgesetz GmodG ersetzt werden. Dabei sehnen sich viele Hausbesitzende nach klaren Regeln, an denen Sie sich langfristig orientieren können. Wir erklären, was sich wirklich ändert und welche Entscheidungen unabhängig von politischen Rahmenbedingungen langfristig sinnvoll und wirtschaftlich sind. Die Energiewende ist in vollem Gange und es herrscht längst Klarheit über zukunftsfähige Technologien rund ums Heizen und die Energieerzeugung.
„Balkonkraftwerke“ – günstiger Strom für Mietende
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Pressemitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 22.06.2026
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. lädt zu einem kostenlosen Online-Vortrag rund um die eigene Stromproduktion ein.
Dank Steckersolargeräten können auch Mietende ganz einfach eigenen Strom produzieren. Im Gegensatz zu einer Photovoltaik (PV)-Anlage auf dem Dach, genügt eine einfache Anmeldung im Marktstammdatenregister. Für die Installation wird keine Elektrofachkraft benötigt. Obwohl die Einspeiseleistung aus Gründen der Netzstabilität auf maximal 800 Watt Wechselrichterleistung und 2.000 Watt Modulleistung begrenzt ist, reicht der Strom an sonnigen Tagen zur Versorgung einfacher Geräte wie Kühlschrank, Router, E-Bike oder fürs Home Office aus.
Fußball-Weltmeisterschaft 2026
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Mitteilung Deutscher Mieterbund e.V. vom 10.06.2026
Rund um die Fußballwelt-Meisterschaft 2026 hat der Deutsche Mieterbund (DMB) jetzt die wichtigsten Spielregeln für Vermieter:innen, Mieter:innen und Nachbar:innen zusammengestellt:
PV-Altanlagen clever umrüsten
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Pressemitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 04.06.2026
Mit dem 21. Lebensjahr endet für bestehende PV-Anlagen die EEG-Vergütung. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert, welche Maßnahmen danach sinnvoll sind.
Zwanzig Jahre lang gibt es die EEG-Förderung für die Einspeisung des Solarstroms ins öffentliche Netz. Wer früh in erneuerbare Energien investiert hat, nähert sich einer sogenannten Ü20 PV-Anlage. Die meisten Anlagen erzeugen trotz des Alters nach wie vor zuverlässig Strom. Wer diesen weiterhin komplett ins Netz einspeisen möchte, kann dies zwar tun, erhält dafür aber deutlich weniger Geld durch den Netzbetreibenden. Die Vergütung fällt in den meisten Fällen geringer aus als die EEG-Förderung und ist vom sogenannten Jahresmarktwert Solar (JW Solar) abhängig – dem Preis, den der Solarstrom über das Jahr betrachtet an der Strombörse wert war. Der JW Solar wird immer zu Beginn eines Jahres für das zurückliegende Jahr veröffentlicht. 2025 lag er bei 4,5 ct/kWh und ist damit in den letzten Jahren deutlich gesunken. Daher lohnt es sich, eine möglichst große Menge des erzeugten Stroms selbst zu nutzen.
Grundsteuer Baden-Württemberg - Juristische Rechtmäßigkeit heilt keine soziale Schieflage
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Mitteilung Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg e.V. vom 21.05.2026
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute die Klagen gegen das Landesgrundsteuergesetz abgewiesen und das baden-württembergische Modell für verfassungskonform erklärt. Damit herrscht im Land nun zwar juristische Klarheit – die sozialen Verwerfungen für Mieterinnen und Mieter im Südwesten sind damit jedoch keineswegs vom Tisch.
Baugesetzbuch-Novelle: Wichtiger Schritt für Erhalt bezahlbaren Wohnraums Mieterbund begrüßt Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts
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Mitteilung Deutscher Mieterbund e.V. vom 27. Mai 2026
(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts ausdrücklich. Insbesondere die vorgesehene Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten ist ein wichtiger Erfolg für alle Mieterinnen und Mieter und ein zentraler Fortschritt im Kampf gegen Verdrängung und steigende Mieten. „Die Rückkehr zu einem wirksamen kommunalen Vorkaufsrecht ist unerlässlich. Städte und Gemeinden erhalten damit endlich wieder ein Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern“, erklärt Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes.
Tipps zur Heizkostenabrechnung
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Amtsblattmitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 15.05.2026
Mit dem Ende der Heizperiode flattern die Heizkostenabrechnungen in viele Haushalte. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt, worauf zu achten ist.
Abrechnungszeitraum prüfen und Fristen beachten
Mietende sollten überprüfen, ob der korrekte Zeitraum angegeben ist. Er beträgt in der Regel ein Jahr und schließt nahtlos an die vorige Abrechnung an. Nach Ende der Abrechnungsperiode haben Vermietende zwölf Monate Zeit, um die Heizkosten abzurechnen. Wird diese Frist überschritten, muss in der Regel nicht nachgezahlt werden.

