Aktuelle Meldungen
Herbstlaub Wer muss wann fegen?
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Mitteilung Deutscher Mieterbund e.V.
Eigentümer und Vermieter sind in der Regel zur Laubbeseitigung auf dem Grundstück bzw. auf dem Gehweg vor dem Haus verpflichtet. Bei feuchtem Herbstwetter und rutschigem Lauf auf den Gehwegen besteht erhöhte Unfallgefahr für Bewohner und Passanten. Wie oft zum Besen gegriffen werden muss, hängt von der Stärke des Laufabfalls ab. Aber wenn der gesamte Bürgersteig hoch verlaubt oder es nach einem starken Regen sehr rutschig ist, ist Harken und Fegen objektiv nötig und geboten.
Effiziente Wärmepumpe im Altbau
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Amtsblattmitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 02.10.2025
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. lädt zu einem kostenlosen Online-Vortrag ein und zeigt, wie Ihre Wärmepumpe im Altbau effizient funktioniert.
In Gebieten ohne Anschlussmöglichkeit an ein Wärmenetz ist das Heizen mit Wärmepumpen zukünftig die effizienteste und kostengünstigste Technologie, um Wohngebäude zu beheizen. Dies gilt auch für Bestandsgebäude. Meist genügt dafür der Austausch einzelner Heizkörper.
Um einen effizienten Betrieb sicherzustellen, empfehlen wir bereits vor dem Einholen von Wärmepumpen-Angeboten die Durchführung einer raumweisen Heizlastberechnung durch Energieberatende, Ingenieurs- oder Heizungsinstallationsbestreibe. Dadurch lässt sich feststellen, wie hoch die Leistung der Wärmepumpe in Kilowatt sein muss, um das Gebäude warm zu halten. Dabei werden viele Faktoren wie Wohnfläche, Dämmung, Lüftung oder Außentemperatur berücksichtigt.
Ist die Heizung zu klein dimensioniert, lässt sich die Wärme bei niedrigen Außentemperaturen nicht halten. Es wird kalt und kann zu Schimmelbildung an den Wänden kommen. Bei zu großer Dimensionierung erhöhen sich Verschleiß und Energieverbrauch der Anlage durch häufiges Takten. Die Heizung schaltet sich ständig an und aus. Um Einzelkomponenten, wie Pumpe, Leitungen oder Heizkörper, optimal aufeinander auszurichten, ist zusätzlich ein hydraulischer Abgleich ratsam. Er sorgt dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließt und alle Räume gleichmäßig warm werden.
Sie möchten wissen, wie Sie ihr Gebäude mit einer Wärmepumpe beheizen können? Im kostenlosen Online-Vortrag „Ein Ingenieur packt aus: Wärmepumpe im Altbau? So geht’s!“ am 16.10.2025 von 20:15 bis 21:30 Uhr, zeigt Energieberater Joshua Lampe, was Sie bei Wärmepumpen im Altbau unbedingt beachten sollten und welche Förderungen Ihnen zur Verfügung stehen. Die Anmeldung erfolgt unter www.lea-lb.de.

Tipps für die Heizperiode ab 1. Oktober
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Pressemitteilung Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg e. V.
In der Regel dauert die Heizperiode von Anfang Oktober bis Ende April, wobei sich Vermieter und Mieter nicht streng an ein Datum halten müssen. Besser heizt man abhängig von der jeweiligen Temperatur. Das ist sinnvoll, um unnötige Heizkosten einzusparen.
Eigentümer sind flexibel. Aber auch Mieter müssen nicht frieren. Denn Vermieter sind verpflichtet, die Heizung in Betrieb zu nehmen, wenn die Raumtemperaturen mehrere Tage hintereinander unter 18 Grad Celsius sinken. Um den Anspruch durchzusetzen und Beweise zur Hand zu haben, sollten Mieter die Raumtemperatur messen, dokumentieren und ihren Vermieter schriftlich samt kurzer Fristsetzung auffordern, die Heizung kurzfristig einzuschalten.
Solarenergie in Mehrfamilienhäusern
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Pressemitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 05.09.2025
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. lädt in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu einem kostenlosen Online-Vortrag rund um die Stromproduktion mit Steckersolargeräten ein.
Sogenannte Balkonkraftwerke bieten für Mietende und Eigentümer:innen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) eine unkomplizierte Möglichkeit der Stromerzeugung. Während Mieterinnen und Mieter häufig gar keine andere Möglichkeit zur eigenen Stromproduktion haben, kann der Wunsch nach einer PV-Anlage auf dem Dach in einer WEG an den Miteigentümern scheitern. Die Installation einer PV-Anlage ist eine bauliche Veränderung am Gebäude, die den Beschluss der Eigentümerversammlung erfordert. Der Anteil der erforderlichen Stimmen hängt von der Finanzierungsart ab. Findet sich die entsprechende Mehrheit nicht, gibt es leider auch keine Sonnenenergie vom Dach.
Wohnung zu heiß - Rechte von Mieter:innen
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Pressemitteilung des Deutschen Mieterbunds Berlin vom 13.08.2025
Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist grundsätzlich kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung. Aber wenn die Wohnung in den Sommermonaten tatsächlich unerträglich heiß wird, kann dies ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin 40/06) oder eine Mietminderung rechtfertigen (Amtsgericht Hamburg 46 C 108/04).
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) heizte sich eine Berliner Dachgeschosswohnung im Sommer auf bis zu 46 Grad Celsius auf. Die Temperaturunterschiede zwischen innen und außen betrugen bis zu 19 Grad, mindestens aber 10 Grad Celsius. Normales Wohnen sei unmöglich gewesen, Wachskerzen in der Wohnung schmolzen, Pflanzen gingen ein und der Wellensittich habe einen Hitzschlag erlitten. Hier sollen eine fristlose Kündigung und ggf. Schadensersatzansprüche möglich sein.
Hamburger Mieter:innen einer Obergeschosswohnung bemängelten, dass die Sommertemperaturen tagsüber bei 30 Grad und nachts noch bei mehr als 25 Grad Celsius lagen. Selbst stundenlanges Lüften brächte keinen Erfolg. Das Gericht ging hier von einem unzureichenden Wärmeschutz aus und billigte den Mieter:innen für die hochpreisige, qualitativ gut ausgestattete Neubauwohnung eine Mietminderung von 20 Prozent zu. Gleichzeitig, so der Deutsche Mieterbund, müssen Vermieter:innen für einen den Regeln der Technik entsprechenden sommerlichen Wärmeschutz sorgen. Sie müssen die Mietwohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand versetzen. Sie können beispielsweise Außenjalousien anbringen lassen.
Verlangen können Mieter:innen Außenjalousien aber nicht, denn es ist Sache der Vermieter:innen, wie sie Sonnenschutz schaffen, den Mangel „unerträgliche Hitze“ beseitigen (AG Leipzig 164 C 6049/04).
Wichtig: Mieter:innen, die selbst eine Sonnenmarkise anbringen wollen, brauchen hierfür die Zustimmung der Vermieter:innen. Die müssen trotz ihres schutzwürdigen Interesses an einer einheitlichen Fassadengestaltung grundsätzlich zustimmen, da es zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört, dass sich Mieter:innen vor starker Sonneneinstrahlung schützen können. Das gilt insbesondere auch dann, wenn die Markise das optische Erscheinungsbild des Hauses nicht wirklich beeinträchtigt, weil sie sich farblich anpasst (AG Schöneberg 7 C 456/11).
Spielplan der Steelers
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Als Werbepartner der Eishockey-Mannschaft Steelers aus Bietigheim möchten wir Ihnen den Spielplan der neuen Saison präsentieren.
Spielplan der Heimspiele:
[Steelers Spielplan Heimspiele 2025/25.pdf runterladen]
Einen vollständigen Spielplan finden Sie unter folgendem Link:
https://steelers.de/saison/spielplan
Wir freuen uns über Ihr Interesse und zahlreichen Besuch.
5 Tipps zum Schutz vor Hitze
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Pressemitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 18.07.2025
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt, wie man trotz Sommerhitze einen kühlen Kopf bewahrt.
Die effizienteste Maßnahme zum Schutz vor Hitze ist eine gute Dämmung des Gebäudes. Zudem haben einige Wärmepumpen die Funktion im Sommer auch zu kühlen. Für Haushalte, die darauf nicht zurückgreifen können, gibt es nachfolgend Tipps, wie man durch smartes Verhalten und kostengünstige Baumaßnahmen ohne Veränderungen am Gebäude oder der Gebäudehülle, die sommerliche Hitze aus dem Haus verbannt:
- Richtig Lüften: Fenster und Türen tagsüber schließen. Gelüftet wird nur, wenn die Außentemperatur niedriger ist als die Innentemperatur. Beispielsweise spät abends, nachts oder früh morgens. Fenster immer weit öffnen, um für Durchzug zu sorgen.
Berufungsentscheidung Mieterverein Dresden gegen Mieterhilfe e.V.
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Zurückkommend auf unseren Beitrag vom 05.06.2025: "Verwechslungsgefahr: Mieterhilfe e.V. ist KEIN DMB-Mieterverein!"
In dem Wettbewerbsverfahren des Mietervereins Dresden e.V. gegen den Mieterhilfe e.V. wurde der Mieterhilfe e.V. mit dem Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 30.12.2024 verurteilt, seine unlautere, weil irreführende Werbung zu unterlassen. Die Irreführung besteht darin, dass der Verein, der seinen Sitz in Nürnberg hat und außerhalb Nürnbergs für Mitglieder lediglich online oder telefonisch erreichbar ist, durch eine spezifisch ortsbezogene Internetwerbung den falschen Eindruck erweckt, auch in anderen deutschen Städten, im konkreten Fall in Dresden, vor Ort präsent zu sein und über spezielle Kenntnisse des jeweiligen örtlichen Mietmarktes zu verfügen, um so insbesondere in Konkurrenz zu den örtlichen DMB-Mietervereinen Mitglieder zu werben.
Der Mieterhilfe e.V. hatte gegen das Urteil des LG Nürnberg-Fürth Berufung zum OLG Nürnberg eingelegt. Das OLG Nürnberg hat die Berufung nun mit Beschluss vom 02.07.2025 mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen, womit die Unterlassungsverpflichtung des Mieterhilfe e.V. auch in zweiter Instanz bestätigt ist.
Kühlen mit Wärmepumpen
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Pressemitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 04.07.2025
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, wie Wärmepumpen kühlen können.
Um Wärmepumpen zum Kühlen einzusetzen, werden Geräte mit reversibler Funktionsweise benötigt. Dies kann bei bestehenden Anlagen zum Teil nachgerüstet werden. Um die Wärme aus dem Haus zu leiten, werden zwei Funktionsweisen unterschieden:
- Passive Kühlung: Nur sinnvoll bei Sole-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Die niedrigen Temperaturen des Erdreichs oder Grundwassers werden genutzt, um dem Wasser im Heizkreislauf Wärme zu entziehen und somit die Raumtemperatur zu senken. Hierfür arbeitet nur die Umwälzpumpen, der Verdichter ist nicht in Betrieb.
- Aktive Kühlung: Der Wärmepumpenkreislauf wird umgekehrt genutzt. Anstatt Wärme aus der Umgebung ins Gebäude zu transportieren, wird Wärme aus dem Gebäudeinneren abgeführt und an die Außenluft abgegeben. Besonders effizient kühlen Luft-Luft-Wärmepumpen. Diese zählen zu den Klima-Split-Geräten und sind in Ihrer Funktionsweise vergleichbar mit klassischen Klimageräten.