Mit ein paar einfachen Handgriffen können Verbraucher:innen ihr Zuhause vor dem Urlaub in den Energiesparmodus versetzen und so Geld sparen und das Klima schützen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) gibt drei nützliche Tipps:
Tipp Nummer Eins: Wer vor der Abreise alle nicht benötigten elektrischen Geräte ausschaltet oder deren Stecker zieht, kann eine Menge Energie sparen. Selbst im Stand-by-Modus verbrauchen elektrische Geräte ohne sichtbares Zeichen Strom – ältere Exemplare sogar ziemlich viel. Wer Steckdosenleisten mit Schaltern verwendet, macht es sich dabei besonders einfach und kann elektrische Geräte bequem per Knopfdruck ausschalten.
Studie: Mietanstieg in Metropolen beschleunigt sich
Der Druck am Mietmarkt in deutschen Metropolen hat laut einer neuen Studie zugenommen. Im ersten Halbjahr kletterten die Angebotsmieten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart und Leipzig im Schnitt um 6,7 Prozent, wie eine Analyse des Immobilienspezialisten Jones Lang LaSalle (JLL) zeigt. Im Vorjahreszeitraum habe der Mietanstieg noch 3,7 Prozent betragen. In Berlin haben sich die Angebotsmieten im Jahresvergleich um 16,7 Prozent verteuert. Auch in Leipzig sind die Mieten zweistellig gestiegen (11,1 Prozent). Der mit Abstand teuerste Mietmarkt ist weiterhin München mit 22,25 Euro/m² im Mittel der angebotenen Neuvertragsmieten. „Diese Zahlen sind erschreckend und machen wieder einmal deutlich: Der Gesetzgeber muss unverzüglich handeln! Wenn es nicht endlich einen Wumms gibt, was den Bau und den Erhalt bezahlbaren Wohnraums betrifft, drohen Zustände wie in den Banlieues rund um Paris, die wir zum Glück bisher noch nicht haben“, so DMB-Präsident Lukas Siebenkotten in einer Presseerklärung des Deutschen Mieterbundes. Auch in einem Interview mit dem SWR forderte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten, der Staat müsse den Förderanteil deutlich erhöhen. Nur so könnten Wohnungsbau und energetische Sanierung gesteigert werden.
Ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Ludwigsburg wurde erarbeitet und jetzt präsentiert. Er zeigt: Die durchschnittlichen Preise pro Quadratmeter steigen bei den Bestandsmieten deutlich an. Besonders teuer sind vor allem kleinere Wohnungen.
Hans-Böckler-Stiftung: Drastischer Einbruch beim Wohnungsbau
Die Zahl der neu fertiggestellten Wohneinheiten in Mehr- und Einfamilienhäusern könnte nach einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung von 295.000 im Jahr 2022 auf im schlechtesten Fall schätzungsweise 223.000 in diesem und nur noch 177.000 im kommenden Jahr sinken. Damit könnte 2024 fast wieder der historische Tiefststand von 2009 erreicht werden – und das von der Bundesregierung angestrebte Ziel von jährlich 400.000 neuen Wohnungen läge in weiter Ferne. Der mögliche Einbruch bei den Fertigstellungen würde einem Rückgang der realen Wohnungsbauinvestitionen um knapp 21 Milliarden Euro in diesem bzw. gut 16 Milliarden Euro im kommenden Jahr entsprechen. Angesichts solcher Aussichten sollten die Ausgaben für öffentlich geförderten Wohnungsbau erhöht und die Strukturen für eine schnellere Umsetzung gestärkt werden, empfehlen die Forschenden. Der ehemalige Wirtschaftsweise Prof. Dr. Bofinger sprach sich per Twitter für ein Sondervermögen für den Sozialen Wohnungsbau aus. Ein solches Sondervermögen gehört auch zu den Forderungen des Deutschen Mieterbundes.
DMB fordert Verschärfung der Mietpreisbremse und Ahndung von Wuchermieten
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Auskunftsanspruch nach § 556g Abs. 3 BGB selbständig und unabhängig von dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Miete gemäß § 556g Abs. 1 Satz 3 BGB innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) verjährt. Die Verjährungsfrist beginnt dabei nicht mit der Entstehung des Auskunftsanspruchs im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern erst mit dem Auskunftsverlangen des Mieters. „Dass der Auskunftsanspruch nicht bereits drei Jahre nach Mietvertragsabschluss verjährt, bedeutet eine Hürde weniger für Mieterinnen und Mieter“, begrüßte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten die Entscheidung. Damit die Mietpreisbremse wirklich funktioniert, muss der Gesetzgeber auch ihre immer noch bestehenden Ausnahmen abschaffen und Verstöße ahnden. Zusätzlich müssen Wuchermieten vom Staat verfolgt und sanktioniert und Mietsteigerungen auch im Bestand begrenzt werden, forderte Siebenkotten.
Pressemitteilung der Ludwigsburger Energie Agentur vom 14.07.2023
Mit ein paar einfachen Handgriffen können Verbraucher:innen ihr Zuhause vor dem Urlaub in den Energiesparmodus versetzen und so Geld sparen und das Klima schützen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) gibt drei nützliche Tipps:
Tipp Nummer Eins: Wer vor der Abreise alle nicht benötigten elektrischen Geräte ausschaltet oder deren Stecker zieht, kann eine Menge Energie sparen. Selbst im Stand-by-Modus verbrauchen elektrische Geräte ohne sichtbares Zeichen Strom – ältere Exemplare sogar ziemlich viel. Wer Steckdosenleisten mit Schaltern verwendet, macht es sich dabei besonders einfach und kann elektrische Geräte bequem per Knopfdruck ausschalten.
Energieagentur Ludwigsburg, Newsletter vom 07.07.2023
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert über das geplante Heizungsgesetz in einer Online-Informationsveranstaltung.
Der finale Entwurf des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) liegt nun vor, aber dessen Verabschiedung musste vorerst auf nach der Sommerpause vertagt werden. Doch die Koalition in Berlin gibt das klare Signal, das Gesetz nicht mehr anpassen zu wollen. Möglichst schnell soll Planungssicherheit für Bürger:innen und Kommunen geschaffen werden.
Gebäudeenergiegesetz wird erst nach Sommerpause im Bundestag diskutiert
Monatelang hat die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP um Regeln für den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen gerungen. Die Koalitionsfraktionen legten dem Bundestag am Freitag vergangener Woche Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Bereits am Montag, dem 3. Juli 2023, fand nach der ersten eine Woche zuvor eine zweite Anhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie statt. „Die weitere Modernisierungsumlage in Höhe von zehn Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten halten wir für überflüssig, streitanfällig und mieterunfreundlich“, erklärte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. Trotz der Kürze der Zeit legte der DMB eine weitere Stellungnahme vor. Denn bereits am 7. Juli sollte das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden. Allerdings gab das Bundesverfassungsgericht am späten Abend des 5. Juli dem Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz statt und dem Bundestag auf, die Beratungen nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Die Ampel-Koalition will das Heizungsgesetz jetzt erst nach Sommerpause beschließen.
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Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 beschlossen. Danach sind Ausgaben in Höhe von rund 476,3 Mrd. Euro vorgesehen. Im Tool „Bundeshaushalt digital“ kann man sich die einzelnen Haushaltstitel anzeigen lassen. Der Anteil des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beträgt mit 7,33 Mrd. Euro rund 1,54 % der Gesamtsumme. „Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit“ heißt es auf der Internetseite von Bundeskanzler Olaf Scholz. Mit diesen Haushaltsmitteln wird man diese Frage aber wohl nicht lösen können. Dabei sind vom Haushalt des BMWSB mit rund 5,5 Mrd. Euro rund 75 % für den Bereich Bau- und Wohnungswesen vorgesehen. Mit rund 2,9 Mrd. Euro entfällt davon aber mehr als die Hälfte auf das Wohngeld. Das vom Mieterbund geforderte Sondervermögen in Höhe von 50 Milliarden Euro für den sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau könnte hier in Zukunft zu Minderausgaben führen, ist aber leider nicht Bestandteil des Haushaltes. „Der Bundeshaushalt wird durch unterlassene öffentliche Investitionen auch die privaten Investitionen weiter schwächen und damit Wohlstand und Arbeitsplätze langfristig gefährden“, urteilt DIW-Präsident Marcel Fratzscher.
Details zum Haushalt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Den im Bundeshaushalt enthaltenen Einzelplan 25 stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in einer eigenen Pressemeldung vor. Die dort aufgeführten 6,962 Mrd. Euro weichen von den auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums aufgeführten 7,33 Mrd. Euro ab. Allerdings geht man dort beim Wohngeld auch nur von einer Erhöhung der Mittel um 1,71 Mrd. Euro auf nun 2,42 Mrd. Euro in 2024 aus. Details zum Einzelplan 25 gibt es im BMWSB-News-Paper 7/2023. Dort heißt es unter anderem, der weit überwiegende Anteil der 6,962 Mrd. Euro sei für Investitionen vorgesehen. Für den sozialen Wohnungsbau würden nach 2,5 Mrd. Bundesmitteln in 2023 die Mittel in 2024 auf 3,15 Mrd. Euro ansteigen. Ursprünglich waren 3 Mrd. Euro für 2024 vorgesehen.
Anteil möblierter Wohnungen in Inseraten nimmt zu
Bei den von Vermieter:innen inserierten Wohnungen hat der Anteil möblierter Wohnungen deutlich zugenommen. Das geht aus einer Untersuchung des Beratungsunternehmens Oxford Economics im Auftrag des Bundesjustizministeriums hervor. Waren im Januar 2013 noch etwa 19 Prozent der inserierten Wohnungen möbliert, so erreichte ihr Anteil im Oktober 2022 den Angaben zufolge knapp 27 Prozent. Im Vergleich zum unmöblierten Mietwohnungsmarkt ist der Anteil der Privatvermieter:innen auf dem möblierten Wohnungsmarkt deutlich höher (etwa 2/3) und steigt tendenziell. Nach Angaben der interviewten Makler:innen und Vermieter:innen handele es sich bei den Privatvermieter:innen häufig um Kapitalanleger. Zwei Drittel der befragten Mieter:innen möblierter Wohnungen hatten nicht gezielt nach einer möblierten Wohnung gesucht, insbesondere einkommensschwächere Nachfrager:innen mussten auf den möblierten Markt ausweichen – entweder, weil sie auf dem unmöblierten Markt abgelehnt wurden oder kein passendes unmöbliertes Mietobjekt fanden.
Erstberatungs-Hotline für schnelle und einfache Hilfe für alle Mieter, auch für Nichtmitglieder, täglich von 10 bis 20 Uhr: 0900 / 12 000 12
(2 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, höhere Preise möglich bei Anrufen über Mobilfunknetze)
Mietertipp
Aufzug
Die Höhe der Minderung wegen Ausfalls des Aufzugs ist abhängig von der Geschosslage der Wohnung. Für eine Wohnung im dritten Obergeschoss ist eine Minderung von zehn Prozent angemessen. Dem Instandsetzungsanspruch des Mieters kann nicht entgegengehalten werden, es sei ohnehin der Neueinbau des Aufzugs geplant und eine Reparatur daher unwirtschaftlich (AG Mitte – 10 C 104/19, WuM 2020, 484).
Impressum: Deutscher Mieterbund e.V. Littenstr. 10, 10179 Berlin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - www.mieterbund.de
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Newsletter vom 30. Juni 2023
Aktuelle Infos
Jeder dritte Mieterhaushalt ist finanziell überlastet
Laut Studie des Öko-Instituts müssen 3,1 Millionen mietende Haushalte für ihre Kaltmiete inklusive Heizkosten mehr als 40 Prozent ihres Einkommens ausgeben und gelten damit als besonders belastet. Weitere 4,3 Millionen Mieterhaushalte zahlen zwischen 30 und 40 Prozent ihres Einkommens für ihre Warmmiete, so dass insgesamt über 7 Millionen Haushalte - und damit jeder dritte Mieterhaushalt - in Deutschland durch Wohnkosten überlastet sind. „Das sind alarmierende Zahlen, die selbst den Letzten wachrütteln sollten“, erklärte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten und wurde so auch von der Tagesschau zitiert.