Aktuelle Meldungen
Wohnung zu heiß - Rechte von Mieter:innen
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Pressemitteilung des Deutschen Mieterbunds Berlin vom 13.08.2025
Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist grundsätzlich kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung. Aber wenn die Wohnung in den Sommermonaten tatsächlich unerträglich heiß wird, kann dies ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin 40/06) oder eine Mietminderung rechtfertigen (Amtsgericht Hamburg 46 C 108/04).
Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) heizte sich eine Berliner Dachgeschosswohnung im Sommer auf bis zu 46 Grad Celsius auf. Die Temperaturunterschiede zwischen innen und außen betrugen bis zu 19 Grad, mindestens aber 10 Grad Celsius. Normales Wohnen sei unmöglich gewesen, Wachskerzen in der Wohnung schmolzen, Pflanzen gingen ein und der Wellensittich habe einen Hitzschlag erlitten. Hier sollen eine fristlose Kündigung und ggf. Schadensersatzansprüche möglich sein.
Hamburger Mieter:innen einer Obergeschosswohnung bemängelten, dass die Sommertemperaturen tagsüber bei 30 Grad und nachts noch bei mehr als 25 Grad Celsius lagen. Selbst stundenlanges Lüften brächte keinen Erfolg. Das Gericht ging hier von einem unzureichenden Wärmeschutz aus und billigte den Mieter:innen für die hochpreisige, qualitativ gut ausgestattete Neubauwohnung eine Mietminderung von 20 Prozent zu. Gleichzeitig, so der Deutsche Mieterbund, müssen Vermieter:innen für einen den Regeln der Technik entsprechenden sommerlichen Wärmeschutz sorgen. Sie müssen die Mietwohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand versetzen. Sie können beispielsweise Außenjalousien anbringen lassen.
Verlangen können Mieter:innen Außenjalousien aber nicht, denn es ist Sache der Vermieter:innen, wie sie Sonnenschutz schaffen, den Mangel „unerträgliche Hitze“ beseitigen (AG Leipzig 164 C 6049/04).
Wichtig: Mieter:innen, die selbst eine Sonnenmarkise anbringen wollen, brauchen hierfür die Zustimmung der Vermieter:innen. Die müssen trotz ihres schutzwürdigen Interesses an einer einheitlichen Fassadengestaltung grundsätzlich zustimmen, da es zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört, dass sich Mieter:innen vor starker Sonneneinstrahlung schützen können. Das gilt insbesondere auch dann, wenn die Markise das optische Erscheinungsbild des Hauses nicht wirklich beeinträchtigt, weil sie sich farblich anpasst (AG Schöneberg 7 C 456/11).
Spielplan der Steelers
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Als Werbepartner der Eishockey-Mannschaft Steelers aus Bietigheim möchten wir Ihnen den Spielplan der neuen Saison präsentieren.
Spielplan der Heimspiele:
[Steelers Spielplan Heimspiele 2025/25.pdf runterladen]
Einen vollständigen Spielplan finden Sie unter folgendem Link:
https://steelers.de/saison/spielplan
Wir freuen uns über Ihr Interesse und zahlreichen Besuch.
5 Tipps zum Schutz vor Hitze
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Pressemitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 18.07.2025
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt, wie man trotz Sommerhitze einen kühlen Kopf bewahrt.
Die effizienteste Maßnahme zum Schutz vor Hitze ist eine gute Dämmung des Gebäudes. Zudem haben einige Wärmepumpen die Funktion im Sommer auch zu kühlen. Für Haushalte, die darauf nicht zurückgreifen können, gibt es nachfolgend Tipps, wie man durch smartes Verhalten und kostengünstige Baumaßnahmen ohne Veränderungen am Gebäude oder der Gebäudehülle, die sommerliche Hitze aus dem Haus verbannt:
- Richtig Lüften: Fenster und Türen tagsüber schließen. Gelüftet wird nur, wenn die Außentemperatur niedriger ist als die Innentemperatur. Beispielsweise spät abends, nachts oder früh morgens. Fenster immer weit öffnen, um für Durchzug zu sorgen.
Berufungsentscheidung Mieterverein Dresden gegen Mieterhilfe e.V.
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Zurückkommend auf unseren Beitrag vom 05.06.2025: "Verwechslungsgefahr: Mieterhilfe e.V. ist KEIN DMB-Mieterverein!"
In dem Wettbewerbsverfahren des Mietervereins Dresden e.V. gegen den Mieterhilfe e.V. wurde der Mieterhilfe e.V. mit dem Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 30.12.2024 verurteilt, seine unlautere, weil irreführende Werbung zu unterlassen. Die Irreführung besteht darin, dass der Verein, der seinen Sitz in Nürnberg hat und außerhalb Nürnbergs für Mitglieder lediglich online oder telefonisch erreichbar ist, durch eine spezifisch ortsbezogene Internetwerbung den falschen Eindruck erweckt, auch in anderen deutschen Städten, im konkreten Fall in Dresden, vor Ort präsent zu sein und über spezielle Kenntnisse des jeweiligen örtlichen Mietmarktes zu verfügen, um so insbesondere in Konkurrenz zu den örtlichen DMB-Mietervereinen Mitglieder zu werben.
Der Mieterhilfe e.V. hatte gegen das Urteil des LG Nürnberg-Fürth Berufung zum OLG Nürnberg eingelegt. Das OLG Nürnberg hat die Berufung nun mit Beschluss vom 02.07.2025 mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen, womit die Unterlassungsverpflichtung des Mieterhilfe e.V. auch in zweiter Instanz bestätigt ist.
Kühlen mit Wärmepumpen
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Pressemitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 04.07.2025
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, wie Wärmepumpen kühlen können.
Um Wärmepumpen zum Kühlen einzusetzen, werden Geräte mit reversibler Funktionsweise benötigt. Dies kann bei bestehenden Anlagen zum Teil nachgerüstet werden. Um die Wärme aus dem Haus zu leiten, werden zwei Funktionsweisen unterschieden:
- Passive Kühlung: Nur sinnvoll bei Sole-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Die niedrigen Temperaturen des Erdreichs oder Grundwassers werden genutzt, um dem Wasser im Heizkreislauf Wärme zu entziehen und somit die Raumtemperatur zu senken. Hierfür arbeitet nur die Umwälzpumpen, der Verdichter ist nicht in Betrieb.
- Aktive Kühlung: Der Wärmepumpenkreislauf wird umgekehrt genutzt. Anstatt Wärme aus der Umgebung ins Gebäude zu transportieren, wird Wärme aus dem Gebäudeinneren abgeführt und an die Außenluft abgegeben. Besonders effizient kühlen Luft-Luft-Wärmepumpen. Diese zählen zu den Klima-Split-Geräten und sind in Ihrer Funktionsweise vergleichbar mit klassischen Klimageräten.
MobilitätsRallye: Aktionstag zum Mitmachen
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Pressemitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 13-06-2025
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. lädt zu einem Aktionstag rund um das Thema nachhaltige Mobilität ein – mit jeder Menge Bewegung, kreativen Rätseln und tollen Preisen.
„Schnitzeljagd im Landkreis Ludwigsburg“. Unter diesem Motto ruft die LEA am 12. Juli bereits zum zweiten Mal zu einem Wettrennen im Namen des Klimaschutzes auf. Im Fokus der MobilitätsRallye steht die Erkundung
Verwechslungsgefahr: Mieterhilfe e.V. ist KEIN DMB-Mieterverein!
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Pressemeldung Deutscher Mierterbund
Abmahnungen und Klagen durch DMB-Mietervereine
Aus aktuellem Anlass warnt der DMB-Mieterverein __________________________ alle Mieterinnen und Mieter, die einem Mieterverein beitreten möchten, vor der Verwechslungsgefahr der DMB-Mietervereine mit dem Mieterhilfe e. V. Der Mieterhilfe e. V. ist kein DMB-Mieterverein.
Der Mieterhilfe e.V. mit Sitz in Nürnberg wirbt seit einiger Zeit stark um Mieterinnen und Mieter als Mitglieder. Obwohl der Verein lediglich online tätig ist, erweckt er auf seiner Internetseite den Eindruck, in vielen Städten bundesweit vor Ort präsent zu sein und über spezifisches Know-how des örtlichen Mietwohnungsmarktes zu verfügen. Gleichzeitig entsteht durch ein auffälliges Internetmarketing mittels Suchmaschinen eine Verwechslungsgefahr mit dem jeweiligen – tatsächlich vor Ort tätigen – DMB-Mieterverein.
Qualifizierte Energieberatung finden
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Pressemitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 23.05.2025
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt Tipps, auf welche Qualitätsmerkmale Sie bei der Energieberatung achten können.
Damit Maßnahmen bei einem Sanierungsvorhaben sinnvoll ineinandergreifen, braucht es jede Menge Fachwissen. Energieberatende sollen bei dieser Herausforderung unterstützen. Bei der Beantragung einiger Fördermittel ist eine solche Zusammenarbeit sogar verpflichtend. Nur auf der Energieeffizienzexpertenliste der Deutsche Energie-Agentur (dena) gelistete Energieberatende, sind zur Abwicklung von Förderanträgen berechtigt. Vielen Personen ist jedoch unklar, worauf Sie sonst noch bei der Auswahl einer Energieberatung achten können. Wir haben einige Qualitätsmerkmale zusammengestellt.
CO2-Preis: Höhere Kosten für Gas und Öl einplanen
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Pressemitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 02.05.2025
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, weshalb Öl und Gas zukünftig teurer werden und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Der CO2-Preis ist eine zusätzliche Bepreisung für die Nutzung fossiler Brenn- und Kraftstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, Gas und Flüssiggas. Er gilt als wichtiges Werkzeug zur Stärkung klimafreundlicher Energiequellen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040. Unternehmen werden verpflichtet, entsprechend ihres Treibhausgas-Ausstoßes, Emissionsrechte zu erwerben. Deren Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage – da mehr Zertifikate gebraucht werden, als zur Verfügung stehen, wird mit stetig steigenden Preisen gerechnet.