Aktuelle Meldungen
Richtig heizen, richtig lüften
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Mitteilung Deutscher Mieterbund e.V.
Tipps gegen Schimmelbildung
Immer wieder kommt es zu Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung. Schimmelpilz und schwarze Flecken sind Mängel der Mietsache, Vermieterinnen und Vermieter müssen diese Schäden beseitigen und Mieterinnen und Mieter sind zur Mietminderung berechtigt.
Es sei denn, Mieterinnen und Mieter haben die Schäden selbst verursacht, weil sie zu wenig geheizt und zu wenig gelüftet haben.
Wir geben 20 Tipps zum richtigen Heizen und Lüften:
Herbstlaub Wer muss wann fegen?
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Mitteilung Deutscher Mieterbund e.V.
Eigentümer und Vermieter sind in der Regel zur Laubbeseitigung auf dem Grundstück bzw. auf dem Gehweg vor dem Haus verpflichtet. Bei feuchtem Herbstwetter und rutschigem Lauf auf den Gehwegen besteht erhöhte Unfallgefahr für Bewohner und Passanten. Wie oft zum Besen gegriffen werden muss, hängt von der Stärke des Laufabfalls ab. Aber wenn der gesamte Bürgersteig hoch verlaubt oder es nach einem starken Regen sehr rutschig ist, ist Harken und Fegen objektiv nötig und geboten.
Effiziente Wärmepumpe im Altbau
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Amtsblattmitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 02.10.2025
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. lädt zu einem kostenlosen Online-Vortrag ein und zeigt, wie Ihre Wärmepumpe im Altbau effizient funktioniert.
Tipps für die Heizperiode ab 1. Oktober
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Pressemitteilung Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg e. V.
In der Regel dauert die Heizperiode von Anfang Oktober bis Ende April, wobei sich Vermieter und Mieter nicht streng an ein Datum halten müssen. Besser heizt man abhängig von der jeweiligen Temperatur. Das ist sinnvoll, um unnötige Heizkosten einzusparen.
Eigentümer sind flexibel. Aber auch Mieter müssen nicht frieren. Denn Vermieter sind verpflichtet, die Heizung in Betrieb zu nehmen, wenn die Raumtemperaturen mehrere Tage hintereinander unter 18 Grad Celsius sinken. Um den Anspruch durchzusetzen und Beweise zur Hand zu haben, sollten Mieter die Raumtemperatur messen, dokumentieren und ihren Vermieter schriftlich samt kurzer Fristsetzung auffordern, die Heizung kurzfristig einzuschalten.
Solarenergie in Mehrfamilienhäusern
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Pressemitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 05.09.2025
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. lädt in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu einem kostenlosen Online-Vortrag rund um die Stromproduktion mit Steckersolargeräten ein.
Sogenannte Balkonkraftwerke bieten für Mietende und Eigentümer:innen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) eine unkomplizierte Möglichkeit der Stromerzeugung. Während Mieterinnen und Mieter häufig gar keine andere Möglichkeit zur eigenen Stromproduktion haben, kann der Wunsch nach einer PV-Anlage auf dem Dach in einer WEG an den Miteigentümern scheitern. Die Installation einer PV-Anlage ist eine bauliche Veränderung am Gebäude, die den Beschluss der Eigentümerversammlung erfordert. Der Anteil der erforderlichen Stimmen hängt von der Finanzierungsart ab. Findet sich die entsprechende Mehrheit nicht, gibt es leider auch keine Sonnenenergie vom Dach.
Wohnung zu heiß - Rechte von Mieter:innen
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Pressemitteilung des Deutschen Mieterbunds Berlin vom 13.08.2025
Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist grundsätzlich kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung. Aber wenn die Wohnung in den Sommermonaten tatsächlich unerträglich heiß wird, kann dies ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin 40/06) oder eine Mietminderung rechtfertigen (Amtsgericht Hamburg 46 C 108/04).
Spielplan der Steelers
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Als Werbepartner der Eishockey-Mannschaft Steelers aus Bietigheim möchten wir Ihnen den Spielplan der neuen Saison präsentieren.
Spielplan der Heimspiele:
[Steelers Spielplan Heimspiele 2025/25.pdf runterladen]
Einen vollständigen Spielplan finden Sie unter folgendem Link:
https://steelers.de/saison/spielplan
Wir freuen uns über Ihr Interesse und zahlreichen Besuch.
5 Tipps zum Schutz vor Hitze
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Pressemitteilung der Ludwigsburger Energieagentur vom 18.07.2025
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. zeigt, wie man trotz Sommerhitze einen kühlen Kopf bewahrt.
Die effizienteste Maßnahme zum Schutz vor Hitze ist eine gute Dämmung des Gebäudes. Zudem haben einige Wärmepumpen die Funktion im Sommer auch zu kühlen. Für Haushalte, die darauf nicht zurückgreifen können, gibt es nachfolgend Tipps, wie man durch smartes Verhalten und kostengünstige Baumaßnahmen ohne Veränderungen am Gebäude oder der Gebäudehülle, die sommerliche Hitze aus dem Haus verbannt:
- Richtig Lüften: Fenster und Türen tagsüber schließen. Gelüftet wird nur, wenn die Außentemperatur niedriger ist als die Innentemperatur. Beispielsweise spät abends, nachts oder früh morgens. Fenster immer weit öffnen, um für Durchzug zu sorgen.
Berufungsentscheidung Mieterverein Dresden gegen Mieterhilfe e.V.
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Zurückkommend auf unseren Beitrag vom 05.06.2025: "Verwechslungsgefahr: Mieterhilfe e.V. ist KEIN DMB-Mieterverein!"
In dem Wettbewerbsverfahren des Mietervereins Dresden e.V. gegen den Mieterhilfe e.V. wurde der Mieterhilfe e.V. mit dem Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 30.12.2024 verurteilt, seine unlautere, weil irreführende Werbung zu unterlassen. Die Irreführung besteht darin, dass der Verein, der seinen Sitz in Nürnberg hat und außerhalb Nürnbergs für Mitglieder lediglich online oder telefonisch erreichbar ist, durch eine spezifisch ortsbezogene Internetwerbung den falschen Eindruck erweckt, auch in anderen deutschen Städten, im konkreten Fall in Dresden, vor Ort präsent zu sein und über spezielle Kenntnisse des jeweiligen örtlichen Mietmarktes zu verfügen, um so insbesondere in Konkurrenz zu den örtlichen DMB-Mietervereinen Mitglieder zu werben.
Der Mieterhilfe e.V. hatte gegen das Urteil des LG Nürnberg-Fürth Berufung zum OLG Nürnberg eingelegt. Das OLG Nürnberg hat die Berufung nun mit Beschluss vom 02.07.2025 mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen, womit die Unterlassungsverpflichtung des Mieterhilfe e.V. auch in zweiter Instanz bestätigt ist.

