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Mieterbund Ludwigsburg Aktuelles

Pressemitteilung  Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg e. V.

In der Regel dauert die Heizperiode von Anfang Oktober bis Ende April, wobei sich Vermieter und Mieter nicht streng an ein Datum halten müssen. Besser heizt man abhängig von der jeweiligen Temperatur. Das ist sinnvoll, um unnötige Heizkosten einzusparen.

Eigentümer sind flexibel. Aber auch Mieter müssen nicht frieren. Denn Vermieter sind verpflichtet, die Heizung in Betrieb zu nehmen, wenn die Raumtemperaturen mehrere Tage hintereinander unter 18 Grad Celsius sinken. Um den Anspruch durchzusetzen und Beweise zur Hand zu haben, sollten Mieter die Raumtemperatur messen, dokumentieren und ihren Vermieter schriftlich samt kurzer Fristsetzung auffordern, die Heizung kurzfristig einzuschalten.

Vor Heizungsbeginn entlüften und Einstellungen prüfen

Luft leitet Wärme schlechter als Wasser - daher sollte man Heizkörper vor Start der Heizperiode entlüften. Das können auch Laien selbst machen. Wichtig dabei: die richtige Reihenfolge: Zunächst die Heizung und - wenn möglich - die Umwälzpumpe ausschalten. Gibt es mehrere Stockwerke im Gebäude und steht die Heizungsanlage wie üblich im Keller, dann ganz unten beginnen - und danach Stockwerk für Stockwerk nach oben arbeiten. Denn die Luft im System bewegt sich von unten nach oben. Nach dem Entlüften sollte man unbedingt den Wasserdruck der Anlage überprüfen – und gegebenenfalls Wasser nachfüllen. Den Wasserdruck kann man am Manometer der Heizungsanlage ablesen. Mieter wenden sich hierfür an ihre Hausverwaltung.

Mit modernen Thermostaten lässt sich die Effizienz der Heizung steigern. Damit elektronische Thermostate optimal funktionieren, sollte man vor dem Start in die neue Heizsaison den Batteriestand und die Einstellungen prüfen. Denn voreingestellte Abwesenheitszeiten könnten sich verändern, wenn man, im Vergleich zur vergangenen Heizperiode, mehr Zeit auf der Arbeit verbringt oder häufiger daheim ist.

Acht Ratschläge zum Senken von Heizkosten:

  1. Heiztemperaturen richtig einstellen: Bad 22 Grad, Küche 18 Grad, Wohn- und Kinderzimmer 20 Grad, Schlafzimmer und Flur 16–18 Grad. Bei den meisten Menschen liegt die Wohlfühltemperatur zwischen 19 und 22 Grad, wobei es im Bad gern ein wenig wärmer und in der Küche sowie nachts im Schlafzimmer etwas kühler sein darf. Für ungenützte Räume sollte die Temperatur bei mindestens 15 Grad liegen - sonst kann sich Schimmel bilden.

Das bedeuten die einzelnen Einstellungen am Heizkörperthermostat:

  • Das Sternchen steht für den Frostschutz – die Heizung läuft nur, wenn die Temperaturen unter etwa fünf Grad Celsius fallen
  • Stufe 1 - entspricht etwa 12 Grad Celsius
  • Stufe 2 - etwa 16 Grad Celsius
  • Stufe 3 - etwa 20 Grad Celsius
  • Stufe 4 - etwa 24 Grad Celsius
  • Stufe 5 - etwa 28 Grad Celsius
  1. Heizen Sie dem Wetter entsprechend: Jedes Grad weniger senkt die Heizkosten um rund sechs Prozent. Ratsam ist, die Temperatur in Wohn- und Schlafräumen stets mit einem Thermometer zu überwachen.
  2. Nicht bei gekippten Fenstern und aufgedrehter Heizung dauerlüften: Besser ist es, mehrmals täglich wenige Minuten zu stoßlüften. Dabei möglichst die Heizung abdrehen.
  3. Räume nicht vollständig auskühlen lassen: Ein gleichmäßig beheizter Raum benötigt weniger Energie als einer, der neu aufgeheizt werden muss. Sorgen Sie auch dafür, dass in der Wohnung immer mindestens 17 Grad herrschen – das geht besonders gut bei Gasetagenheizungen mit Thermostat.
  4. Hausinnenwand hinter dem Heizkörper dämmen: Indem Sie eine Dämmfolie zwischen dem Heizkörper und der Wand befestigen, verhindern Sie einen Wärmeverlust nach draußen. Außerdem verhindern Gardinen vor den Heizkörpern oder zugestellte Anlagen, dass die Wärme in den ganzen Raum gelangt.
  5. Nachts die Rollläden schließen: Roll– und Klappläden dienen der Wärmedämmung.
  6. Fenster und Türen abdichten: Fenster und Türen können mit selbstklebendem Schaumstoffband abgedichtet werden. So dringt weniger Wärme nach außen.
  7. Die Temperatur nachts auf 15 Grad absenken, z.B. mit automatischer Nachtabsenkung.  Das allein spart rund 110 Euro im Jahr.

Mietminderung, wenn die Heizung nicht läuft?

Wird die Heizung vom Vermieter nicht in Betrieb genommen oder wird nur unzureichend geheizt, kann je nach Einzelfall die Miete gemindert werden. Grob gilt: Bei einer Zimmertemperatur von 16 bis 18 Grad kann die Miete um 20 Prozent reduziert werden, bei totalem Heizungsausfall während der Heizperiode (Oktober bis März) sogar 75 bis 100 Prozent. Vor der Mietminderung muss dem Vermieter der Heizungsmangel schriftlich angezeigt werden, dem Vermieter eine Frist zur Behebung des Mangels gesetzt werden und die Höhe der Minderung angedroht werden. Schon ein Heizungsausfall von 24 Stunden gilt als relevant. Trotzdem sollten Mieter nicht mindern, ohne sich rechtlichen Rat zu holen. Die Mietervereine beraten und helfen ihren Mitgliedern auch bei Problemen mit der Heizung und wenn der Vermieter nicht reagiert.