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Mieterbund Ludwigsburg Aktuelles

Zurückkommend auf unseren Beitrag vom 05.06.2025: "Verwechslungsgefahr: Mieterhilfe e.V. ist KEIN DMB-Mieterverein!"

In dem Wettbewerbsverfahren des Mietervereins Dresden e.V. gegen den Mieterhilfe e.V.  wurde der Mieterhilfe e.V. mit dem Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 30.12.2024 verurteilt, seine unlautere, weil irreführende Werbung zu unterlassen. Die Irreführung besteht darin, dass der Verein, der seinen Sitz in Nürnberg hat und außerhalb Nürnbergs für Mitglieder lediglich online oder telefonisch erreichbar ist, durch eine spezifisch ortsbezogene Internetwerbung den falschen Eindruck erweckt, auch in anderen deutschen Städten, im konkreten Fall in Dresden, vor Ort präsent zu sein und über spezielle Kenntnisse des jeweiligen örtlichen Mietmarktes zu verfügen, um so insbesondere in Konkurrenz zu den örtlichen DMB-Mietervereinen Mitglieder zu werben.
 
Der Mieterhilfe e.V. hatte gegen das Urteil des LG Nürnberg-Fürth Berufung zum OLG Nürnberg eingelegt. Das OLG Nürnberg hat die Berufung nun mit Beschluss vom 02.07.2025 mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen, womit die Unterlassungsverpflichtung des Mieterhilfe e.V. auch in zweiter Instanz bestätigt ist.