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Newsletter vom 17. November 2023
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Finanzmittel zur Bekämpfung der Corona-Krise nicht für Zukunftsinvestitionen umwidmen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte als verfassungswidrig bewertet. Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf den Klima- und Transformationsfonds, weil rund 60 Milliarden Euro nun nicht mehr für Zukunftsinvestitionen zur Verfügung stehen.
Die Bundesregierung will deshalb den Wirtschaftsplan des Fonds zügig überarbeiten, die nötigen Veränderungen vornehmen und einen neuen Wirtschaftsplan beschließen. Die Entscheidung sollte eine dringend benötigte Reform der Schuldenbremse anstoßen, so DIW-Präsident Marcel Fratscher. Auch DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz hält eine investitionsfreundliche Reform der Schuldenbremse für notwendig, ausreichende Investitionen in bezahlbaren Wohnraum und energetische Sanierung müssten sichergestellt werden.
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Scholz will Bau von neuen Stadtteilen Bundeskanzler Olaf Scholz hat ein radikales Umdenken in der Baupolitik gefordert. Das Problem für die lahmende Bauwirtschaft seien derzeit nicht die hohen Zinsen, sondern unter anderem fehlendes Bauland und der Bau nicht benötigter Wohnungen, sagte Scholz bei einer Veranstaltung der Zeitung "Heilbronner Stimme". "Zu einem Umdenken in der Bau- und Wohnungspolitik gehören auch die Einführung der neuen Wohngemeinnützigkeit, ausreichende Mittel für sozialen Wohnungsbau und ein Mietrecht, das Mieterinnen und Mieter ausreichend schützt", erklärte daraufhin DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz. Noch nie war Wohnen so teuer wie zu der Amtszeit von Olaf Scholz, kritisierte Caren Lay von der Linkspartei den Bundeskanzler im Bundestag.
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Fehlerhafte Mieterhöhungen bei Heimstaden Der Mieterverein zu Hamburg und "Mieter helfen Mietern" sowie der Berliner Mieterverein bestätigen die Häufung fehlerhafter Mieterhöhungen durch den schwedischen Wohnungskonzern. Die Vielzahl der bekannten Fälle aus der Beratungspraxis der drei Mietervereine sowie aus den beiden Initiativen lässt vermuten, dass mindestens jede zweite Mieterhöhung unbegründet oder fehlerhaft ist. Bereits Anfang Oktober berichteten die Initiativen "StopHeimstaden Berlin" und "Recht auf Stadt Hamburg" von einer Mieterhöhungswelle. Neben den fehlerhaften Mieterhöhungen tritt ein weiteres Problem erneut zu Tage: Indexmieterhöhungen von Heimstaden belaufen sich in Berlin und Hamburg auf bis zu 20 Prozent. Für die Mieter:innen sowie die Mietspiegel in den Städten sind solche Erhöhungen fatal.
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Bundeskartellamt prüft Preisanpassungsklauseln bei Fernwärme Das Bundeskartellamt hat Verfahren gegen insgesamt sechs Stadtwerke und Fernwärmeversorger wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhte Preissteigerungen im Zeitraum von Januar 2021 bis September 2023 eröffnet. Die Behörde prüft dabei insbesondere die konkrete Anwendung von sogenannten Preisanpassungsklauseln. Die Verfahren des Bundeskartellamtes greifen insbesondere Fälle auf, in denen der Verdacht besteht, dass durch die Auswahl der Preisindizes die tatsächliche Entwicklung der Kosten nicht angemessen abgebildet, sondern deutlich überzeichnet wird. Fernwärmeversorger sind typischerweise innerhalb ihres Fernwärmenetzes marktbeherrschend, da Endverbraucher:innen keine Wechselmöglichkeiten mehr haben, sobald sie sich einmal für das Heizsystem Fernwärme entschieden haben. Die Versorgungsunternehmen unterliegen daher auch dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot.
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Erstberatungs-Hotline für schnelle und einfache Hilfe für alle Mieter, auch für Nichtmitglieder, täglich von 10 bis 20 Uhr: 0900 / 12 000 12
(2 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, höhere Preise möglich bei Anrufen über Mobilfunknetze)
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Mietertipp
Mein Mann und ich sind beide als Mieter im Mietvertrag aufgeführt. Wenn einer von uns beiden verstirbt, muss dann der überlebende Ehepartner unseren Vermieter über das Ableben informieren? Ich habe Angst, dass er das Mietverhältnis dann kündigt. Stirbt einer von mehreren Mietparteien, so sollte die/der Überlebende dies dem Vermietenden mitteilen. Eine entsprechende Informationspflicht trifft Mieter:innen als vertragliche Nebenpflicht aus dem Mietvertrag. Vermietende können aber das Ableben einer Mietpartei nicht zum Anlass nehmen, der anderen Mietpartei das Mietverhältnis zu kündigen. Vielmehr wird das Mietverhältnis mit der überlebenden Mietpartei zu den bislang vereinbarten Bedingungen fortgesetzt.
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Impressum: Deutscher Mieterbund e.V. Littenstr. 10, 10179 Berlin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - www.mieterbund.de
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