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Newsletter vom 21. Juli 2023
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Hans-Böckler-Stiftung: Drastischer Einbruch beim Wohnungsbau
Die Zahl der neu fertiggestellten Wohneinheiten in Mehr- und Einfamilienhäusern könnte nach einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung von 295.000 im Jahr 2022 auf im schlechtesten Fall schätzungsweise 223.000 in diesem und nur noch 177.000 im kommenden Jahr sinken. Damit könnte 2024 fast wieder der historische Tiefststand von 2009 erreicht werden – und das von der Bundesregierung angestrebte Ziel von jährlich 400.000 neuen Wohnungen läge in weiter Ferne. Der mögliche Einbruch bei den Fertigstellungen würde einem Rückgang der realen Wohnungsbauinvestitionen um knapp 21 Milliarden Euro in diesem bzw. gut 16 Milliarden Euro im kommenden Jahr entsprechen. Angesichts solcher Aussichten sollten die Ausgaben für öffentlich geförderten Wohnungsbau erhöht und die Strukturen für eine schnellere Umsetzung gestärkt werden, empfehlen die Forschenden. Der ehemalige Wirtschaftsweise Prof. Dr. Bofinger sprach sich per Twitter für ein Sondervermögen für den Sozialen Wohnungsbau aus. Ein solches Sondervermögen gehört auch zu den Forderungen des Deutschen Mieterbundes.
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Statistisches Bundesamt: Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen weiter gesunken Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist im Mai in Deutschland der Bau von deutlich weniger neuen Wohnungen genehmigt worden als ein Jahr zuvor, was einem Rückgang um rund 25,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Das waren 30,5 Prozent oder 41.200 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um gut ein Drittel (minus 35,1 Prozent bzw. 12.200 Wohnungen) auf 22.600 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen sogar um mehr als die Hälfte (minus 53,5 Prozent bzw. 7.500 Wohnungen) auf 6.500. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich, und zwar um mehr als ein Viertel (minus 26,5 Prozent bzw. 22.100 Wohnungen) auf 61.200.
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Immowelt Mietenkompass: Zuzug und Neubaueinbruch sorgen für Mietenanstieg Die Vorzeichen für die städtischen Mietmärkte stehen derzeit so schlecht wie lange nicht: Der Neubau ist an vielen Stellen zum Erliegen gekommen, während die Zuwanderung im vergangenen Jahr Rekordniveau erreicht hat. Laut Immowelt Mietenkompass haben sich die Mieten in deutschen Großstädten folglich auch im 2. Quartal dieses Jahres verteuert. Im Vergleich zum Vorquartal sind die Angebotsmieten von Bestandswohnungen (80 Quadratmeter, 3 Zimmer, 2. Stock) in 10 der 14 größten deutschen Städte gestiegen. Generell zeigt die Preiskurve bei den meisten Städten seit Jahren steil nach oben. Im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum, also dem 2. Quartal 2022, haben sich die Angebotsmieten in 13 von 14 Städten verteuert. In der Spitze beträgt das Plus 5,2 Prozent.
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Mieterbund erreicht gute Medienpräsenz Der PMG-Presse-Monitor bescheinigt dem Deutschen Mieterbund eine gute Medienpräsenz. Nach seiner Untersuchung erzielte der DMB als Interessenvertretung der Mieterinnen und Mieter weitaus mehr Resonanz in der Berichterstattung als zum Beispiel der „Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen“, der „BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen“ und der „BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft Mehrwert- und Servicegesellschaft“ gemeinsam. Ein besonders erfolgreicher Tweet des DMB war in dieser Woche übrigens der Hinweis zur Katzenhaltung in der Mietwohnung als Reaktion auf die im Berliner Umland vermeintlich entlaufene Löwin.
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Erstberatungs-Hotline für schnelle und einfache Hilfe für alle Mieter, auch für Nichtmitglieder, täglich von 10 bis 20 Uhr: 0900 / 12 000 12
(2 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, höhere Preise möglich bei Anrufen über Mobilfunknetze)
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Mietertipp
Grillen auf dem Balkon? Im Mietvertrag kann wirksam vorgeben sein, dass weder auf dem Balkon noch auf der Terrasse gegrillt werden darf. Fehlt eine entsprechende vertragliche Regelung, darf zwar theoretisch auf dem Balkon, genauso wie im Innenhof, im Garten oder auf der Terrasse, gegrillt werden. Aber sobald Rauch und Qualm in Nachbarwohnungen ziehen, ist Grillen verboten. Wenn überhaupt, sollte deshalb auf Balkonen in Mehrfamilienhäusern mit Elektrogrill und Aluschalen gearbeitet werden.
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Impressum: Deutscher Mieterbund e.V. Littenstr. 10, 10179 Berlin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - www.mieterbund.de
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