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Newsletter vom 14. Juli 2023
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DMB fordert Verschärfung der Mietpreisbremse und Ahndung von Wuchermieten
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Auskunftsanspruch nach § 556g Abs. 3 BGB selbständig und unabhängig von dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Miete gemäß § 556g Abs. 1 Satz 3 BGB innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) verjährt. Die Verjährungsfrist beginnt dabei nicht mit der Entstehung des Auskunftsanspruchs im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern erst mit dem Auskunftsverlangen des Mieters. „Dass der Auskunftsanspruch nicht bereits drei Jahre nach Mietvertragsabschluss verjährt, bedeutet eine Hürde weniger für Mieterinnen und Mieter“, begrüßte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten die Entscheidung. Damit die Mietpreisbremse wirklich funktioniert, muss der Gesetzgeber auch ihre immer noch bestehenden Ausnahmen abschaffen und Verstöße ahnden. Zusätzlich müssen Wuchermieten vom Staat verfolgt und sanktioniert und Mietsteigerungen auch im Bestand begrenzt werden, forderte Siebenkotten.
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Folgen für die Städte durch Homeoffice Laut einer Marktuntersuchung des McKinsey Global Institute (MGI) wird die gestiegene Akzeptanz von Homeoffice weitgehende Folgen auch für den Einzelhandel und die Wohnungsmärkte haben. Für die Studie wurden neun globale Wirtschaftsmetropolen in den Vereinigten Staaten, Asien und Europa analysiert, darunter auch die bayerische Landeshauptstadt. Eine stärkere Mischnutzung der Innenstädte sowie flexible Nutzungskonzepte von Büro- und Einzelhandelsflächen könnten ein Weg sein, die Dynamik der Wirtschaftsmetropolen zu erhalten. So seien die Auswirkungen auf den Münchner Immobilienmarkt im Vergleich mit anderen globalen Metropolen wie New York City, London oder San Francisco aufgrund der diversifizierteren Wirtschaftsstruktur sowie dem ausgewogeneren Verhältnis von Büro-, Wohn- und Einzelhandelsimmobilien geringer. Das Deal-Magazin und die Zeitung Welt berichteten.
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Büroumnutzung bietet Potenzial für knapp 20.000 Wohnungen in Metropolen Nach einer Analyse der Jones Lang LaSalle Inc. (JLL) bieten leerstehende Büroflächen in den sieben A-Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart ein Potenzial für insgesamt fast 20.000 Wohnungen, die im Jahr 2025 zur Verfügung stehen könnten. Dies entspräche rund 40 Prozent des über den Zeitraum 2023 bis 2025 kumulierten zusätzlichen Bedarfs von etwa 51.000 Wohneinheiten. JLL-Berechnungen gehen davon aus, dass die durchschnittlichen Umbaukosten für die Umnutzung von Büroflächen zu Wohnraum in den sieben A-Städten zwischen 1.700 und 2.200 Euro/m² betragen und damit im Durchschnitt um fast 50 Prozent niedriger ausfallen als für einen Neubau. Außerdem liegen die CO2-Emissionen bei Sanierungen deutlich unter den Kennwerten für Neubauten. Emissionsärmere Bestandssanierungen könnten so Kommunen dabei helfen, ihre Klimaziele zu erreichen.
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Verbraucherzentralen warnen vor Einbau neuer Gasheizung „Vor dem Einbau einer Gasheizung kann man inzwischen nur warnen", so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverband auf Twitter. „Das Heizungsgesetz ist durch die lange Debatte nicht besser geworden«, moniert sie. »Verbraucherinnen und Verbrauchern fehlt weiter die nötige Klarheit. Das Sammelsurium an Optionen überfordert sie. Und es drohen Kostenfallen, etwa durch den schnellen Kauf einer Gasheizung.“ Nicht den Inhalt des Heizungsgesetzes habe das Bundesverfassungsgericht gerügt sondern das Verfahren im Bundestag, so DMB-Präsident Lukas Siebenkotten gegenüber NTV. Er hofft, dass die bisher erreichten Verbesserungen des GEG zu Gunsten der Mieter:innen auch bei weiteren Beratungen erhalten bleiben.
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Erstberatungs-Hotline für schnelle und einfache Hilfe für alle Mieter, auch für Nichtmitglieder, täglich von 10 bis 20 Uhr: 0900 / 12 000 12
(2 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, höhere Preise möglich bei Anrufen über Mobilfunknetze)
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Mietertipp
Starkregen Kommt es zu Schäden, die auf die Veränderung der Umweltbedingungen zurückzuführen sind (hier: Wassereinbrüche bei Starkregen), kann der Mieter von seinem Vermieter geeignete Vorkehrungen zur Abwendung solcher Schäden verlangen (AG Berlin-Mitte – 27 C 21/20).
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Impressum: Deutscher Mieterbund e.V. Littenstr. 10, 10179 Berlin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - www.mieterbund.de
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