Ludwigsburger Kreiszeitung vom 14.04.2023
Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger, die wegen ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.
Die Regelungen über die Gewährung von Wohngeld sind im Sozialgesetzbuch verankert. Die Kosten teilen sich Bund und Länder. Das Wohngeldgesetz tritt 1965 in Kraft. Die ursprüngliche Berechnungsidee, die Haushaltsgröße und Einkommen den Wohnkosten gegenüberstellt, wird immer beibehalten. 2009 wird das Wohngeldgesetz erstmals novelliert und von 80 auf rund 140 Euro monatlich erhöht. Die Miethöchstbeträge erhöhen sich um zehn, die Tabellenwerte um acht Prozent. Gleichzeitig werden die Kriterien verschärft, etwa bei eigenem Vermögen. 2009 kommt das Wohngeld bundesweit etwa 800 000 Haushalten zugute. 2011 wird die 2009 eingeführte Heizkostenkomponente wieder gestrichen, weil laut Bundesregierung die Energiekosten gesunken seien. Im Zuge der „Hartz-IV-Reform“ werden in diesem Jahr auch die Leistungen zu Bildung und Teilhabe eingeführt, von der auch Kinder in Wohngeld-Haushalten profitieren. Der Schutz vor Missbrauch der Sozialleistungen wird 2013 verschärft, auch mit Datenabgleich unter den Behörden. Dies umfasst etwa das Arbeitslosengeld, Sozialleistungen oder Einkommen aus Versicherungen. 2020 werden mit der Novellierung die Mietenstufen von 6 auf 7 erweitert, seit 2022 wird das Wohngeld dynamisch an die Mieten- und Einkommensentwicklung angeglichen. Der Beschluss: das Wohngeld alle zwei Jahre anzupassen. Etwa 640 000 Haushalte bundesweit profitieren von der Wohngelderhöhung, insbesondere Familien mit Kindern, Menschen im Ruhestand oder einkommensschwache Familien. Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld Plus eingeführt. Durchschnittlich wird mit einer Verdoppelung bis Verdreifachung der Empfänger gerechnet. Laut Berechnung des IW Köln können in diesem Jahr rund zwei Millionen Haushalte profitieren. Die Einkommensgrenzen wurden angehoben, das Wohngeld insgesamt erhöht. Und: Bei der Wohngeldberechnung wird eine Heizkostenkomponente pro Quadratmeter zugeschlagen. Hinzu kommt die Klimakomponente, die höhere Mieten durch energetische Sanierungen und energieeffiziente Neubauten abfedern soll. Der gleichzeitige Bezug von Wohngeld und Bürgergeld schließt sich übrigens aus, im Rahmen von Bürgergeld bekommen Bezieher auch Leistungsanteile für Heizung und Unterbringung, in dem Fall über das Jobcenter. Mit der jetzigen Novellierung wurde das wechselseitige Verweisen aufgrund des Arbeitsaufwands bis Sommer ausgesetzt, aber Jobcenter und Kommune sprechen sich grundsätzlich ab und verweisen die Kunden an die Stelle, wo diese mehr Geld bekommen.