Neue BGH-Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 24.11.2021 - VIII ZR 258/19) seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2020 bestätigt, wonach der Lärm einer benachbarten Großbaustelle – vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen - nicht zu einer Mietminderung führt.
Die Lärmimmissionen begründen laut Karlsruher Richter keinen Mangel der Mietsache, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeiten hinnehmen muss. Sprich: Ist die Baustelle genehmigt und kann der Vermieter nicht gegen sie vorgehen, muss auch sein Mieter den von der Baustelle ausgehenden Lärm erdulden, ohne deswegen die Miete mindern zu können.